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   BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55   

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BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55 (https://dejure.org/1956,1019)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1956 - I A 10.55 (https://dejure.org/1956,1019)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1956 - I A 10.55 (https://dejure.org/1956,1019)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Einspruch der "Beteiligten" gegen einen Verwaltungsakt des Präsidenten des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen - Behauptung der Rechtsverletzung durch einen Verwaltungsakt ausreichend für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1955 - V C 75.54

    Verfassungsmäßige Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55
    Ferner hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 18. Februar 1955 (BVerwGE 1, 321) ausgeführt, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit in dem Grundrechte der Entfaltung der freien Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) enthalten sei.

    Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die darin erblickt werden könnte, verstößt nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sondern ist im Sinne des Art. 2 GG durch § 81 VAG gedeckt (vgl. BVerwGE 1, 321 [323]).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55
    Auch ist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1953 (DVBl. 1953 S. 501) hinzuweisen, wonach Gesetze (und Rechtsverordnungen) in der Regel verfassungstreu auszulegen sind, so daß auch aus diesem Grunde nicht angenommen werden kann, § 8 Abs. 1 der III. DVO habe eine von Art. 19 Abs. 4 GG abweichende Regelung treffen wollen.
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53

    Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55
    Erweist sich diese Behauptung als unzutreffend, so ist die Klage unbegründet, nicht unzulässig (BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] [262], 263 [264]).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55
    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1955 - I ZR 52/54 - denn der Bundesgerichtshofbeanstandet in dieser Entscheidung nur die Werbung für Bestattungsvorverträge bei unbestellten Hausbesuchen als sittenwidrig.
  • BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55

    Rechtsmittel

    Dagegen würde eine Fassung, die den von der Klägerin und der in der Parallelsache BVerwG I A 10.55 klagenden B... Begräbnishilfe GmbH in der Verhandlung vom 27. Oktober 1953 abgegebenen Erklärungen oder auch dem von der Klägerin in der Einspruchsschrift gestellten Antrage entspricht, wohl nicht zu beanstanden sein.
  • BVerwG, 24.05.1956 - I C 92.55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat ist bereits in seinen Urteilenvom 22. März 1950 - BVerwG I C 132.54 und I C 147.54 (VersR 1956 S. 361, 362) undvom 12. April 1956 - BVerwG I A 6.55 (VersR 1956 S. 377) und I A 10.55 - davon ausgegangen, daß diese Vorschriften verfassungsmäßig unbedenklich sind.
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